Sie oder Ihr Angehöriger benötigt plötzlich kurz oder langfristig ärztlich verordnete Unterstützung oder Anleitung zu bestimmten medizinischen Verrichtungen.
Dies könnte z.B. sein:
- Medikamentengabe
- Injektionen
- Blutkontrolle
- Kontrolle Blutzucker
- Kontrolle Blutdruck
- Wundversorgung
- Durchführung und/oder Anleitung des richtigen Umgangs mit medizinischen Geräten.
Der Leistungskatalog ist im § 132 a SGB V definiert.