Behandlungspflege

Sie oder Ihr Angehöriger benötigt plötzlich kurz oder langfristig ärztlich verordnete Unterstützung oder Anleitung zu bestimmten medizinischen Verrichtungen.
Dies könnte z.B. sein:

  • Medikamentengabe
  • Injektionen
  • Blutkontrolle
  • Kontrolle Blutzucker
  • Kontrolle Blutdruck
  • Wundversorgung
  • Durchführung und/oder Anleitung des richtigen Umgangs mit medizinischen Geräten.

Der Leistungskatalog ist im § 132 a SGB V definiert.

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